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Nichtigkeitsklagen

Eine Nichtigkeitsklage kann gegen deutsche Patente als auch gegen europäische Patente mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erhoben werden, falls die Einspruchsfrist abgelaufen sein sollte.

Wir ermitteln Literatur für die Nichtigkeitsklage, erstellen die Klageschrift und führen den Prozess vor dem Bundespatentgericht.

Ziel der Nichtigkeitsklage ist es, dieses für Sie störende Schutzrecht Dritter zu Fall zu bringen.